Pflichten und Rechte als Mieter
Mehr als eine halbe Millionen steckerfertige Solaranlagen (ugs. Balkonkraftwerke) wurden bereits in Deutschland installiert. Balkonkraftwerke erfreuen sich immer größerer Beliebtheit und sorgen für niedrigere Stromkosten. Eine Frage stellt sich jedoch nach wie vor: Was müssen Mieter rechtlich beachten?
Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht pauschal verbieten
Das wichtigste für Mieter zu Beginn: Vermieter dürfen Balkonkraftwerke nicht pauschal verbieten. D.h. Sie müssen keine Genehmigung von Ihrem Vermieter einholen. Dennoch sollten Sie einige Dinge beachten:
- Die Modulleistung darf insgesamt 2000 Watt (2 kW) und die Wechselrichterleistung darf insgesamt 800 Watt nicht übersteigen.
- Das Balkonkraftwerk muss fachgerecht installiert sein. Dazu zählt beispielsweise eine robuste Halterung, die auch starkem Wind standhält. Insbesondere aufgrund der großflächigen Solarmodule kann sich bei Sturm eine hohe Belastung auf die Halterung ergeben.
- Der Anschluss des Balkonkraftwerks muss den Normen des VDE entsprechen.
- Um beispielsweise den Brandschutz nicht zu gefährden, müssen alle verwendeten Komponenten (Solarmodule, Wechselrichter, …) den aktuell gültigen Sicherheitsstandards entsprechen.
- Die bauliche Substanz darf nicht beeinträchtigt werden. Dies bedeutet insbesondere, dass Sie in der Lage sein müssen ein Balkonkraftwerk schnell und ohne größeren Aufwand wieder von Ihrem Balkon abzubauen.
- Die steckerfertige Solaranlage muss unbedingt beim Marktstammdatenregister der Bundesnetzagentur angemeldet werden.
Das Amtsgericht Stuttgart fasste hierzu bereits 2021 ein entsprechendes Urteil, in dem eine Vermieterin auf den Abbau eines installierten Balkonkraftwerks geklagt hatte. Das Gericht gab dem Mieter Recht und das Balkonkraftwerk durfte weiterbetrieben werden. Das entsprechende Urteil als PDF finden Sie auf der Seite des Mietvereins Stuttgarts.
Balkonkraftwerken in Eigentumswohnungen
Auch in Eigentumswohnungen dürfen Balkonkraftwerke nicht pauschal verboten werden. Der Bundesrat änderte 2024 das Wohnungseigentumsgesetz (WEG) und ergänzte in §20 das Recht auf bauliche Veränderungen für „Steckersolargeräte zur Stromerzeugung“.
Allerdings gilt es zu beachten, dass Eigentümer die Zustimmung der Eigentumsgemeinschaft benötigen.
Fazit: Mieter und Eigentümer sind im Vorteil
Seit dem „Klimaschutz-Booster“ im Jahr 2024 können Mieter und Eigentümer leichter Balkonkraftwerke installieren ohne auf die Zustimmung des Vermieters angewiesen zu sein. Diese Regelungen werden den Ausbau von Solarkraft in Deutschland weiter beschleunigen. Betreiber eines Balkonkraftwerks sollten aber unbedingt alle geltenden Normen und Vorschriften beachten und sich dafür im Zweifel besser an ein professionelles und fachkundiges Unternehmen wenden:
Dann steht dem eigenen Balkonkraftwerk nichts im Weg!